Wird Krankengymnastik von der Krankenkasse bezahlt
Wird Krankengymnastik von der Krankenkasse bezahlt
Die Antwort lautet: Ja, in der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Krankengymnastik. Allerdings sind hierbei einige Voraussetzungen zu erfüllen.
Was muss man dafür tun?
Zunächst muss die Notwendigkeit der Krankengymnastik von einem Arzt festgestellt werden. Dieser stellt eine Verordnung aus, die dem Patienten erlaubt, sich von einem Physiotherapeuten behandeln zu lassen. In der Regel wird die Verordnung für eine bestimmte Anzahl von Sitzungen ausgestellt, wobei die Anzahl der Sitzungen je nach Erkrankung und Schweregrad variieren kann.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Krankenkassen nur die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung übernehmen. Behandlungen aus rein kosmetischen Gründen werden nicht bezahlt. Ebenso müssen die Behandlungen von einem ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt werden.
Kostenbeteiligung und private Versicherungen
Wenn der Patient privatversichert ist, kann es sein, dass die Krankenkasse nur einen Teil der Kosten übernimmt oder eine Eigenbeteiligung verlangt. In diesem Fall sollte der Patient sich vor Beginn der Behandlung bei seiner Krankenkasse über die genauen Bedingungen informieren. Aber auch bei gesetzlich versicherten Patienten wird ein Eigenanteil fällig, vorausgesetzt der Patient verfügt nicht über eine Zuzahlungsbefreiung.
Es ist ratsam, vor Beginn der Krankengymnastikbehandlung die Versicherungsbedingungen zu überprüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit der Krankenkasse zu halten, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Die Gesundheit sollte immer an erster Stelle stehen, und die Krankengymnastik kann ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Genesung sein.