Wer kann Krankengymnastik verschreiben?

Wer kann Krankengymnastik verschreiben?

Grundsätzlich können Ärzte und Heilpraktiker Krankengymnastik verschreiben. Die Ärzte, die solche Verordnungen ausstellen können, sind in der Regel Orthopäden, Neurologen, Chirurgen oder Hausärzte. In bestimmten Fällen können auch Zahnärzte Krankengymnastik verschreiben, beispielsweise bei Kiefergelenkproblemen.

 

Wann verschreibt ein Arzt Krankengymnastik?

Die Verschreibung von Krankengymnastik durch einen Arzt erfolgt normalerweise nach einer gründlichen Untersuchung und Diagnoseerstellung. Der Arzt muss die Notwendigkeit und Dauer der Therapie einschätzen und entsprechend verordnen.

Heilpraktiker können ebenfalls Krankengymnastik verschreiben, jedoch nur im Rahmen ihrer zugelassenen Tätigkeiten. Dabei handelt es sich oft um sanfte manuelle Therapien wie Osteopathie oder Chiropraktik. Heilpraktiker sind jedoch nicht berechtigt, medizinische Diagnosen zu stellen, und sollten im Zweifelsfall immer an einen Arzt verweisen.

 

Wann werden die Kosten übernommen?

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen werden, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Ohne eine ärztliche Verordnung müssen die Patienten die Kosten selbst tragen.

 

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Krankengymnastik von Ärzten und Heilpraktikern verschrieben werden kann. Eine ärztliche Verschreibung ist jedoch erforderlich, um die Kosten von der Krankenkasse übernehmen zu lassen. Bei Fragen zur Verschreibung von Krankengymnastik sollten sich Patienten immer an ihren behandelnden Arzt oder Heilpraktiker wenden.

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